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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma InceptForm GmbH, Am Hammerwald 19-23, 08064 Zwickau

Unsere Firma InceptForm GmbH bietet hochwertige Leistungen an in den Bereichen Gehäusebau, Metallkonstruktionen, Systemtechnik, Verteilerkästen, gebogene Drahtwaren, gekantetes Blech, Gehäuse inklusive Schaltleisten oder elektronischen Komponenten. Wir erbringen unsere Leistungen für gewerbliche Kunden auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, mit der Firma InceptForm GmbH abgeschlossenen und künftig abzuschließenden Verträge mit gewerblichen Kunden im Handelsverkehr.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden können nur durch unser ausdrückliches Anerkenntnis vereinbart werden.

Sofern in diesem AGB die Schriftform verlangt wird, wird diese durch die Textform gewahrt.

Verbindlichkeit von Angeboten

An unsere schriftlichen Angebote sind wir, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, für 14 Tage gebunden. Mündlichen oder telefonischen Angebote sind unverbindlich und freibleibend und werden erst wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Informationen zu Preisen und Konditionen in Prospekten, Anzeigen oder anderen Werbematerialien sind ebenfalls unverbindlich.

Verträge

Verträge werden nur schriftlich geschlossen. Mündliche Verträge oder deren Abänderungen oder Aufhebungen gelten nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Dabei kommt ein Vertrag nur zustande durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. In der jeweiligen Auftragsbestätigung werden alle Einzelheiten zu dem Vertrag verbindlich festgelegt, einschließlich des Umfangs der von uns zu erbringenden Leistungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.

Nicht im Vertrag geregelte Nebenabreden

Leistungen, die nicht explizit zum vereinbarten Leistungsumfang gehören (besonders solche außerhalb des Metallbaubereichs), sind nicht eingeschlossen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Vertrag festgelegt.

Informationen über Leistungen oder Preise, die in Katalogen, Anzeigen, technischen Dokumenten oder anderen Materialien - auch in elektronischer Form - aufgeführt sind, werden nur dann Teil des Vertrages, wenn wir dies ausdrücklich vereinbaren und auf diese Dokumente Bezug nehmen, sofern nicht eine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Diese Informationen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sondern sind nur Beschreibungen unserer Leistungen oder Lieferungen.

Erklärungen unserer Mitarbeiter vor Ort sind nur verbindlich, wenn der Mitarbeiter über eine rechtsgeschäftliche Vollmacht verfügt oder wenn sie ausdrücklich von einem Vertretungsberechtigten bestätigt werden.

Änderung der Leistungen

Geringfügige und handelsübliche Änderungen der vereinbarten Leistung oder der Austausch von vereinbarten Leistungen, sofern dies auf gesetzlichen Vorschriften basiert, technische Verbesserungen darstellt oder die Funktionalität des Produkts für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt, sind zulässig und stellen keine Nichterfüllung der vereinbarten Leistung dar. Dies gilt nicht, wenn eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder eine bestimmte Art der Erbringung oder der Leistung ausdrücklich zugesichert oder vereinbart war.

Preis

Die von uns angegebenen Preise gelten für die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung spezifizierte Leistung. Eventuelle Preisgarantien beziehen sich ausschließlich auf den im Vertrag festgelegten Leistungsumfang, einschließlich Ausführung und Maße.

Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, und beziehen sich auf unverpackte Ware. Bei Änderungen des Leistungsumfangs, sei es in Bezug auf Ausführung oder Maße, werden eventuelle Preisanpassungen vorgenommen, um Lohn- und Materialkostensteigerungen angemessen zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie die Regelungen zu Nachträgen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Preisänderungen

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Ausführung der Arbeiten mehr als vier Monate liegen. Die Preisänderungen sind beschränkt auf die allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der zu erbringende Leistung. Dies gilt insbesondere, sofern sich bis zur Fertigstellung der Leistung etwa die gesetzliche Umsatzsteuer, die branchenüblichen Löhne und Lohnnebenkosten, Materialkosten oder marktübliche Einstandspreise steigen. 

Diese Regelung gilt nicht, wenn wir dem Kunden schriftlich erklären, dass die Preise für die Vertragsdauer oder einen bestimmten Zeitraum verbindlich sind.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind so weit nicht anders bei Vertragsschluss vereinbart grundsätzlich sofort nach Rechnungserhalt fällig, soweit im Einzelfall nichts anders vereinbart ist.

Bei Ratenzahlung wird der Gesamtbetrag fällig, wenn der Kunde mit einer Rate länger als eine Woche im Verzug ist.

Wir behalten uns das Recht vor, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, falls nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen und die Bezahlung der offenen Forderung gefährden.

Lieferung und Gefahrenübergang

Lieferungen erfolgen ab unserem Werk in Zwickau, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht beim Übergang an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Verzögert sich der Transport aufgrund kundenseitiger Ursachen, geht die Gefahr ab dem Zeitpunkt der Transportbereitschaft auf den Kunden über.

Versandbereite Ware muss sofern nicht anders vereinbart innerhalb von 14 Tagen nach dem vereinbarten Liefertermin abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.

Termine und Verzögerungen

Im Falle höherer Gewalt und anderer Ereignisse, die von der Firma InceptForm GmbH nicht zu vertreten sind, die die Lieferung aber wesentlich erschweren oder unmöglich machen würden, wird die Firma InceptForm GmbH von der Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche jedweder Art ableiten kann.

Unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks, Betriebsstörungen, Unterbrechung von Lieferketten, Unruhen und ähnliches können zu Verzögerungen führen. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich, wenn der Kunde ihm  obliegende Zuarbeiten nicht rechtzeitig leistet. Sie sind dann neu in angemessenem Umfang zu vereinbaren. In solchen Fällen verlängert sich die Ausführungszeit ebenfalls angemessen, und es können zusätzliche Kosten anfallen.

Bei Ereignissen, die die Leistung wesentlich beeinträchtigen oder auf nicht absehbare Zeit oder mehr als drei Monate hinaus unmöglich machen und somit nicht nur vorübergehender Natur sind, sind wir berechtigt, Teilleistungen zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Sollte sich die Leistung aus Gründen, die in unserer Verantwortung liegen, verzögern, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, nachdem er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die in der Regel mindestens zwei Wochen beträgt.

Erfüllung und Lieferung

Die angegebenen Liefertermine gelten nur als annähernd und sind ohne rechtliche Verbindlichkeit, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert werden.

Die Firma InceptForm GmbH hat ihre Lieferverpflichtung erfüllt, sobald die von ihr zu liefernden Produkte zum Versand gebracht worden sind. Mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs der gelieferten Gegenstände auf den Kunden über. Die Kosten der Verpackung und der Versendung trägt grundsätzlich der Kunde, sofern im Einzelfall nichts anders vereinbart ist.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, soweit nicht etwas anders vereinbart ist, ist der Sitz unser Standort Zwickau.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung ihrer sämtlichen Ansprüche gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsverbindung behält sich die Firma InceptForm GmbH das Eigentum, an den von ihren gelieferten Produkten vor. Das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertrag bei uns. Auf Verlangen des Kunden und nach Erfüllung aller Vertragsforderungen können wir auf den Eigentumsvorbehalt verzichten, sofern angemessene Sicherheiten für weitere Forderungen vorhanden sind.

Wird die Leistung für einen betrieblichen Zweck des Kunden erbracht, kann dieser die Gegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf an uns ab. Bei Weiterveräußerung auf Kredit behält der Kunde das Eigentum vor und tritt alle Rechte und Ansprüche aus diesem Vorbehalt an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, dies selbst zu tun, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.

Der Kunde muss auf Verlangen alle Informationen über abgetretene Forderungen und Schuldner zur Verfügung stellen und diese über die Abtretung informieren. Im Falle von Pfändungen der Vorbehaltsprodukte durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, der Firma InceptForm GmbH unverzüglich von solchen Maßnahmen Kenntnis zu geben und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Kunden pfleglich zu behandeln und dürfen nicht verpfändet oder verschenkt werden, solange die Forderungen nicht beglichen sind. Im Falle einer Pfändung oder anderweitigen Einwirkung durch Dritte muss der Kunde uns unverzüglich informieren und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

Subunternehmer

Wir sind berechtigt, Aufträge an andere Firmen weiterzuleiten und Subunternehmen mit der Fertigung von Teilarbeiten zu beauftragen.

Mängelhaftung / Gewährleistung

Die Firma InceptForm GmbH leistet dafür Gewähr, dass die von ihr hergestellten und/oder verkauften Produkte bei der Übergabe an den Kunden nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Diese Mängelhaftung wird für die Dauer von sechs Monaten ab Auslieferung der Produkte an den Kunden übernommen. Die sofortige Rügepflicht nach §§ 307 ff. HGB bleibt unberührt.

Soweit die Firma InceptForm GmbH zur Gewährleistung verpflichtet ist, darf sie, die von ihr gelieferten Gegenstände nachbessern. Zu einer Rückgängigmachung des Vertrages oder zur Geltendmachung von Minderungsansprüchen ist der Kunde nur und erst dann berechtigt, wenn die Firma InceptForm GmbH die Nachbesserung verweigert hat oder eine solche für den Kunden nicht mehr zumutbar ist. Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Gewaltanwendung, Veränderungen, eigene Reparaturversuche oder Reparaturversuche Dritter verursacht worden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Haftung

Die Firma InceptForm GmbH haftet, soweit gesetzlich zulässig, wegen der Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

Wir haften uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf die der Kunde vertrauen darf.

Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, Übernahme einer Garantie, Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

Wir haften nicht für Leistungsausfälle oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, sofern wir diese nicht zu vertreten haben. Beispiele hierfür sind in Abschnitt VI Absatz 4 aufgeführt.

Urheberrecht und geistiges Eigentum

Der Kunde verpflichtet sich, die zu Gunsten der Firma InceptForm GmbH bestehenden Urheberrechte oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte zu beachten, anderenfalls er der Firma InceptForm GmbH auf Schadensersatz haftet. Wir behalten das wettbewerbliche Leistungsschutz und / oder Urheberrecht und Designschutzrecht an allen von uns erstellten Angeboten, Dokumenten, Berechnungen, Zeichnungen und Unterlagen.

Soweit die Firma InceptForm GmbH Waren fertigt auf Grundlage von einer Kundenvorgabe, trägt der Kunde die Verantwortlichkeit dafür, dass die Ware oder deren Fertigung nicht gegen Schutzrechte Dritter insbesondere aus dem Urheberrecht, Designrecht, wettbewerblichen Leistungsschutzrecht oder Patentrecht oder sonstigen Rechten des geistigen Eigentums verstößt. Wird die Firma InceptForm GmbH auf Grund solcher Rechte in Anspruch genommen, egal ob auf Schadenersatz oder Unterlassung oder in sonstiger Weise, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Firma InceptForm GmbH von allen angemessenen Aufwendungen und Zahlungen freizustellen oder diese uns zu ersetzen, die zur Abwehr solcher Forderungen notwendig sind oder für notwendig angesehen werden können. Weiter hat der Kunde die Firma InceptForm GmbH in geeigneter Form bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen und unverzüglich erforderliche Auskunft zu geben.

Datenschutz

Bei der Abwicklung und Vertragserfüllung werden die datenschutzrechtlichen Vorschriften der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes beachtet.

Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der zuständige Gerichtsstand das Amts- oder Landgericht Zwickau. Bei Aktivklagen kann die Firma InceptForm GmbH auch Klage am Sitz des oder der Beklagten erheben.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Die Vertragssprache ist deutsch. Auf die unter diesen AGB abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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